Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hochzeitsfotografien, Fotoreportagen und damit zusammenhängenden Dienstleistungen
Einleitung
Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und
Ljubo Lukic Photography
gelten ausschließlich die nachfolgend beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Kunden erkennt Ljubo Lukic Photography (nachfolgend auch kurz: LLP) nicht an, es sei denn, ihre Geltung ist ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart worden. Sie gelten ebenso für zukünftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden.
„Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von LLP hergestellten Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos, etc.)
1. Vertragspartner, Anschrift
Vertragspartner für alle Rechtsgeschäfte ist
Ljubo Lukic Photography
vertreten durch Firmeninhaber
Ljubomir Lukic
Firmen-/Privatadresse: Gentzgasse 14-20/15/8 | A-1180 Wien
Web: www.ljubophoto.com
Mail: info@ljubophoto.com
Tel.: +43 660 473 72 00
UID: ATU73885405
2. Vertragsschluss
Ein Angebot an den Auftraggeber ist für LLP bezüglich des Termins der Hochzeitsfotografie nur im Sinne einer Vormerkung zu sehen und hat eine Gültigkeit von maximal 20 Tagen. Eine Bindung kommt erst nach verbindlicher Beauftragung von LLP durch den Auftraggeber zustande. Durch die Abgabe einer Bestellung bzw. durch die Annahme eines Angebots von LLP akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
3. Preise, Versandkosten
Für die Herstellung der Fotos gilt das vereinbarte Honorar gemäß dem, dem Angebot beiliegenden, Honorarblatt. Das geschätzte Honorar beruht auf den Erfahrungswerten von LLP bei der Abwicklung von Aufträgen ähnlicher Dimension sowie auf den LLP bisher zur Verfügung gestellten Informationen. LLP ersucht um Verständnis, dass diese Prognose nicht im Sinn eines Pauschalangebots zu verstehen ist, weil der tatsächlich anfallende Arbeitsaufwand auch von externen Faktoren abhängt, die LLP nicht beeinflussen kann. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage wird eine Anzahlung von 1.000€ berechnet. LLP bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie / Fotoreportage und den Betrag per E-Mail. Damit wird die Anzahlung innerhalb von zehn Tagen per Überweisung fällig. Im Falle des Verzuges gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von LLP und bestätigt dadurch die verbindliche Auftragsvergabe.
An- und Abreisen von LLP erfolgen aus Wien. Die jeweiligen Reisekosten werden bereits im Kostenvoranschlag verbindlich festgelegt. Bei Flügen, Anreise mit der Bahn oder dem PKW sowie bei erforderlichen Übernachtungen werden die Spesen und Anreisekosten ebenfalls bereits im Kostenvoranschlag inkludiert.
Im Falle des Verzuges mit Zahlungen des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. LLP behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktionen auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar gemäß Honorarblatt für die angefangene Verlängerungsstunde verrechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.
Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann LLP eine angemessene Erhöhung des Honorars gemäß Honorarblatt (zB Verlängerungsstunde) verlangen.
Tritt der Auftraggeber von LLP vom vereinbarten Fototermin zurück, so wird sich LLP um eine Terminvergabe an einen anderen Auftraggeber bemühen. Sollte der Rücktritt so kurzfristig erfolgen, dass es zu keinem Ersatztermin bei einem anderen Auftraggeber kommt, so gilt folgende Regelung: Ab mindestens vier Monaten vor dem vereinbarten Fototermin sind 30% der Auftragssumme als Ausfallhonorar fällig. Bei zwei Monaten vor dem vereinbarten Fototermin sind 50%, bei 14 Tagen vor dem vereinbarten Fototermin sind 70% der Auftragssumme fällig. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.
4. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises/Honorars bleiben die gelieferten Materialien und sonstige Waren (Digitale Dateien, Fotos, Waren wie Fotobücher, etc.) Eigentum von LLP. Zu den Nutzungs- und Urheberrechten vgl. unten Punkt 7.
5. Ausführung der Vertragspflichten
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von LLP ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.
Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. LLP ist aber stets bemüht, dies zu erreichen, wenn erwünscht.
Während eines Portraitshootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet.
LLP wählt die Bilder aus, die zur Vertragserfüllung geliefert werden.
LLP verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Das Bildmaterial wird einzeln und nicht fortlaufend zur Verfügung gestellt. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben bei LLP und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen an LLP übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. Falls Nichtveröffentlichung gewünscht ist, bedarf das einer gesonderten Vereinbarung.
Jedes von LLP für die Abgabe ausgesuchte Bild wird individuell bearbeitet. Flecken und Hautunreinheiten werden fallweise nach dem Ermessen von LLP entfernt. Extreme Körper-, Geisichts- oder Haarretusche wird nicht gemacht. Die bearbeiteten Bilddateien werden dem Kunden im jpeg Format übergeben. RAW Dateien werden nicht an den Kunden übermittelt. Zusätzliche Korrekturen werden mit 100€ die Stunde abgegolten.
6. Gewährleistung/Haftung
Gegen LLP gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens LLP verursacht worden ist. Bei leicht fahrlässigem Verhalten seitens LLP ist der Schadensersatzanspruch mit dem Material- und Auftragswert beschränkt.
Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc. (auch von Familienangehörigen der Gesellschafter von LLP) LLP zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig auf Grund höherer Gewalt zum Ausfall von LLP kommen, bemühen sich diese (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
LLP haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet LLP keinen Ersatz.
LLP ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien, etc. zu beauftragen. LLP ist weiterhin berechtigt, die Aufträge mittels eigenen Personals oder mittels Fremdleistung zu erbringen. LLP haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Fotos nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich und auf Vorder- und Rückseite von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt LLP keine Haftung. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. Sollte eine Rücksendung den Auftraggeber nicht erreichen, so kann LLP hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ein Schadensersatz ist hiermit ausgeschlossen.
Sollte die gelieferte Ware einen Fehler haben, so ist sie an LLP zurückzusenden und schriftlich mitzuteilen, um welchen Fehler es sich handelt. Die Rücksendung muss an die unter Ziff. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannten Anschrift erfolgen.
Diese lautet: Gentzgasse 14-20/15/8 | 1180 Wien | Austria
LLP wird, soweit möglich, für gelieferte Waren in angemessener Zeit Ersatz liefern oder für die Beseitigung des Fehlers sorgen. Bei fehlgeschlagener Fehlerbeseitigung bzw. Ersatzlieferung kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Preis mindern. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Regelungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, gerechnet ab Lieferung. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe der Fotos bzw. des Werkes schriftlich bei LLP geltend zu machen. Danach gelten die Fotos als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. Technisch einwandfreie Fotos, die wegen unterschiedlichen Ansichten über die künstlerische Gestaltung durch LLP beim Auftraggeber möglicherweise zu enttäuschten Erwartungen führen, stellen keinen Mangel dar.
Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten, die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich von LLP bestätigt worden sind.
7. Nutzungs- und Urheberrechte
Sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte liegen auch nach Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung ausschließlich bei LLP. Bild- und Urheberrechte bleiben zur Gänze bei LLP. Wird ein eingeschränktes Nutzungs- oder Vervielfältigungsrecht durch LLP an den Kunden übertragen, ist bei öffentlicher Nutzung der Daten ein eindeutiger Hinweis auf das Urheberrecht von LLP zu machen. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an LLP an den Kunden über (vgl. hierzu auch oben Punkt 4).
Die gewerbliche Nutzung, der gewerbliche Weiterverkauf, der gewerbliche Verleih von Waren der LLP bzw. deren Verwendung bei öffentlichen Aufführungen oder in Fotowettbewerben bedürfen in jedem Fall vorab der schriftlichen Genehmigung durch LLP. Jegliche technische Veränderung von gelieferten Fotodaten (Bildbearbeitung, Ausschnittsänderung u.a.) wird ausdrücklich untersagt.
LLP darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazinen für Fotografie oder Hochzeiten, Social Media etc.). Der Auftraggeber erteilt hierzu mit Auftragsbestätigung sein ausdrückliches Einverständnis. Der Kunde stimmt bei Auftragsbestätigung außerdem ausdrücklich zu, dass alle abgelichteten Personen und Gäste inkl. Kinder mit der Veröffentlichung der Bilder einverstanden sind. Sollte dies von gewissen Personen ausdrücklich nicht gewünscht werden, muss dies dem Fotografen dezidiert schriftlich mitgeteilt werden.
8. Datenschutz
Soweit im Rahmen von vertraglichen Beziehungen persönliche Daten an LLP bekanntgegeben werden, ist LLP berechtigt, diese zur Vertragsabwicklung sowie für weitere Werbemaßnahmen seitens der LLP zu speichern. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu.
LLP verpflichtet sich, diese Daten nicht ohne Zustimmung an Dritte weiterzugeben.
9. Anwendbares Recht, Schriftform, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand
Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, bei Lieferungen unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt auch bei Tätigkeiten oder Publikationen außerhalb Österreichs. Mündliche Nebenabreden sind nicht wirksam. Jegliche vertragsändernden oder -ergänzenden Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages bzw. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Klauseln weiterhin wirksam. Es sollen diesbezüglich im Wege der (auch ergänzenden Auslegung) jene Regelungen gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, undurchführbaren und undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommen.
Leistungs- und Erfüllungsort ist, soweit nicht gegenteiliges vereinbart, Wien. Die Vertragsparteien vereinbaren, dass alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten (einschließlich der Frage der Gültigkeit und Beendigung des Vertrages) der ausschließlichen Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von LLP in Wien unterliegen.